Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss

1.

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.

Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung unsererseits verzichtet werden

II. Liefer- und Leistungszeit

1.

Liefer- u. Leistungstermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2.

Wird ein vereinbarter Termin um mehr als 6 Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach zu setzende Nachfrist erfolglos verstrichen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

5.

Entsprechen die vorgefundenen Verhältnisse bei Arbeitsbeginn nicht den Verhältnissen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen, oder auch vom Vertrag zurückzutreten.

III. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

1.

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten, bzw. der uns zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte, bzw. Stundennachweise, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist.

2.

Unsere Kostenanschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Garantie für den Preisansatz übernehmen wir nur, wenn wir die ausdrücklich schriftlich zugesichert haben.

Zur Kündigung ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn der Kostenanschlag um mehr als 20 % überschritten wird.

Tritt eine wesentliche Änderung der Lohnkosten, der Kosten für Rohstoffe, der Energiekosten, der Änderung der Frachtsätze, der Umsatz- und Verkehrssteuern sowie der Zölle ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.

Alle zur Ausführung unsere Tätigkeiten notwendigen Hilfsdienste, die Vorhaltung von Betriebsmitteln (z.B. Druckluft, Elektroenergie) sowie eventuelle Schutzgeräte, Arbeitsgeräte, besondere Werkzeuge, spezielle Körperschutzausrüstung etc., sind nicht in den Preisen enthalten und müssen vom Besteller gestellt werden. Bei Teminarbeiten ist ein reibungsloser Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Wartezeiten und Unterbrechungen der Arbeiten, die durch den Besteller herbeigeführt werden, werden nach den Stundensätzen entsprechend unserer Preisliste bzw. Angebot in Rechnung gestellt.

3.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar und ohne Abzug fällig. Unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unbenommen.

4.

Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Die Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind

5.

Alle unsere Forderungen, einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, oder uns nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berichtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

IV. Gewährleistung

1.

Wir gewährleisten, dass unsere Lieferung und Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit Ablauf von 6 Monaten nach Abnahme durch den Besteller.

2.

Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf Nachbesserung. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir die zum Zwecke der Nachbesserung anfallenden Kosten.

3.

Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Werken Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen.

4.

Für Nachbesserungsarbeiten besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

5.

Alle weitergehenden oder anderen, als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

V. Gewerbliche Schutzrechte

1.

Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns erstellten Werke nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

2.

Sind die Werke nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

VI. Haftung

1.

Für Schäden des Bestellers haften wir nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise.

2.

Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.

VII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen werden nicht berührt.

VIII. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 63825 Sommerkahl, soweit nichts anderes vereinbart wird. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Aschaffenburg. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht Bundesrepublik Deutschland.